Gefährdung des Kindeswohls

Alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, sind seit 2019 verpflichtet, bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung eine Meldung an die KESB zu machen. Hat sich das auf die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgewirkt? Was passiert eigentlich nach einer Meldung, werden dann sogleich Massnahmen verfügt? Und sind die Fachleute, welche Meldung erstatteten, in weitere Prozesse einbezogen - oder können sie sich bei der KESB vor einer Meldung beraten lassen? Neben dem Referat nimmt der Austausch unter den Teilnehmerinnen eine wichtige Rolle ein und die Referentin geht auf Beispiele aus der Praxis ein.


Ziele

Auftrag und Vorgehensweisen der KESB nach einer Gefährdungsmeldung kennenlernen.
Zusammenarbeit zwischen Professionellen aus der Jugend- sowie Schulsozialarbeit und der KESB fördern.

Methoden

Referat und Austausch

Kursleitung

Magnus Kaiser, dipl. SA FH, Behördenmitglied der KESB Hinwil

Datum

Donnerstag, 30 November, 10 bis 11.30 Uhr

Zielgruppen

Offene Jugendarbeit
Schulsozialarbeit
Kirchliche Jugendarbeit

Kosten

CHF 100.- 
CHF 70.- mit Live-Streaming-Zugang.

Ort

MOJUGA, Sennweidstrasse 1a, 8608 Bubikon

Anmeldeschluss

24. November
 

Vertragsbedingungen

Anmeldung