Gefährdung des Kindeswohls
Alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, sind seit 2019 verpflichtet, bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung eine Meldung an die KESB zu machen. Hat sich das auf die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgewirkt? Was passiert eigentlich nach einer Meldung, werden dann sogleich Massnahmen verfügt? Und sind die Fachleute, welche Meldung erstatteten, in weitere Prozesse einbezogen - oder können sie sich bei der KESB vor einer Meldung beraten lassen? Neben dem Referat nimmt der Austausch unter den Teilnehmerinnen eine wichtige Rolle ein und die Referentin geht auf Beispiele aus der Praxis ein.
Ziele
Auftrag und Vorgehensweisen der KESB nach einer Gefährdungsmeldung kennenlernen.
Zusammenarbeit zwischen Professionellen aus der Jugend- sowie Schulsozialarbeit und der KESB fördern.
Methoden
Referat und Austausch
Kursleitung
Magnus Kaiser, dipl. SA FH, Behördenmitglied der KESB Hinwil
Datum
Donnerstag, 30 November, 10 bis 11.30 Uhr
Zielgruppen
Offene Jugendarbeit
Schulsozialarbeit
Kirchliche Jugendarbeit
Kosten
CHF 100.-
CHF 70.- mit Live-Streaming-Zugang.
Ort
MOJUGA, Sennweidstrasse 1a, 8608 Bubikon
Anmeldeschluss
24. November