Testamenterstellung

Die häufigste Form des Testaments ist das eigenhändige Testament. Auf diese Weise kann ein rechtsgültiges Testament auch ohne Beratung aufgesetzt werden. Damit es nicht angefochten oder für ungültig erklärt wird muss die Form genau eingehalten werden. Von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen hat Ihr eigenhändiges Testament Gültigkeit.

Alternativ lassen Sie von einem Notar ein öffentlich beurkundetes Testament verfassen und unterschreiben es in Gegenwart von zwei Zeugen. Das hat den Vorteil der rechtskundigen Beratung und der Bestätigung durch die Zeugen. Gegenüber dem eigenhändigen Testament hat es keine höhere Geltung.

Hilfreiche Informationen sind auf den Internetseiten von DeinAdieu und Pro Senectute zu finden.