In der Schweiz darf an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol verkauft werden. An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen Bier, Wein und Apfelwein, aber keine Alcopops, Aperitifs und Spirituosen verkauft werden. Die seit Jahren durchgeführten Testkäufe zeigen regelmässig auf, dass jedoch immer wieder Alkohol an Minderjährige verkauft wird.
Die Revision des Alkoholgesetzes von 1932 harzt seit 2010 im Parlament in der Umsetzung. Ein verbesserter Jugendschutz bezüglich Alter, Nachtverkäufen oder verkaufter Alkoholarten konnte bisher nicht umgesetzt werden. Der Kanton Tessin kennt als einziger Kanton in der Schweiz ein Verkaufsverbot von allen alkoholischen Getränken bis 18 Jahre. In einzelnen Kantonen (Zug, Fribourg) sind parlamentarische Vorstösse für einen besseren Jugendschutz hängig.