Rechtliches zu E-Zigaretten und E-Shishas

E-Zigaretten fallen in der Schweiz in den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes. E-Zigaretten und Liquids ohne Nikotin können frei verkauft und gekauft werden – auch an Minderjährige. Der Verkauf von nikontinhaltigen Produkten für E-Konsum ist nicht eindeutig geregelt. Im Moment entscheiden die Kantone darüber, ob sie den Verkauf an Minderjährige verbieten.

Mit einem neuen Tabakproduktegesetz wollen die Behörden E-Produkte den Tabakprodukten gleichstellen. Ende 2018 wurde ein zweiter Vorentwurf an das Parlament überwiesen. Ein Entscheid ist noch nicht gefallen. Das Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen hat parallel einen runden Tisch mit Vertretern der E-Zigaretten-Industrie ins Leben gerufen, um die Selbstregulierung bezüglich Verkauf an Minderjährige zu fördern.

E-Zigaretten sind, obwohl sie nicht oder noch nicht in die gesetzlichen Bestimmungen zum Passivrauchen integriert sind, an folgenden Orten verboten: In allen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, in Flugzeugen und in fast allen Kinos. In grossen Konzerthallen hingegen ist die Situation unklar. Restaurants und Firmen können selbst entscheiden, ob sie E-Zigaretten in ihren Räumlichkeiten zulassen wollen oder nicht.